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| Pfarrverband Bergheim Ost |
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| Was ist ein Pfarrverband?
Was ist eine Pfarrverbandskonferenz?
Was ist ein Kirchengemeindeverband?
Was ist ein Kirchenvorstand?
Was ist ein Pfarrgemeinderat?
Pfarrverbandskonferenz
Kirchengemeindeverband
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Was ist ein Pfarrverband? - Das Wichtigste auf einen Blick:
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Zweck
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Die Pfarrgemeinden Rektorate eines Seelsorgebereiches bilden zur Koordination der Pastoral und zur verbindlichen Kooperation im gesamten Seelsorgebereich einen Pfarrverband. Die Arbeit in den jeweiligen pastoralen Feldern kann für den ganzen Pfarrverband einheitlich oder für die einzelnen Gemeinden unterschiedlich gestaltet werden, sofern dies gemeinsam vereinbart wird. |
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Form
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Der Pfarrverband ist ein pastoraler Zusammenschluss. Die Pfarrer beraten darüber ist den Pfarrgemeinderäten und Kirchenvorständen und sprechen sich ab mit dem zuständigen Dechanten und den Pastoralkräften. Danach stellen sie für jede beteiligte Pfarrgemeinde einen entsprechenden Antrag an den Erzbischof. Dieser errichtet den Pfarrverband auf der Grundlage des “Statuts für Pfarrverbände im Erzbistum Köln”. Die konstituierende Sitzung der Pfarrverbandskonferenz muss innerhalb von drei Monaten nach der Errichtung des Pfarrverbandes durch den Erzbischof stattfinden.
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Aufgaben
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Verbindliche Schwerpunktsetzung und Planung der Pastoral im gesamten Pfarrverband durch:
1. Koordinierung, z.B. der Gottesdienstzeiten und des liturgischen Lebens
2. Kooperation, z.B. bei der Jugendarbeit und der Sakramentenkatechese
3. Ermöglichung von pastoralen Angeboten, die die Kräfte einer einzelnen Gemeinde übersteigen würden
4. Vernetzung bestehender Angebote oder Aktivitäten, z.B. zur Stärkung einer diakonischen Pastoral
5. Solidarität unter den Gemeinden und die Bereitschaft, gemeinsam Verantwortung zu tragen |
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| Was ist eine Pfarrverbandskonferenz? |
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Hauptorgan des Pfarrverbandes ist die Pfarrverbandskonferenz.
Sie besteht aus je zwei Delegierten der Pfarrgemeinderäte und einem Kirchenvorstandsdelegierten aus den beteiligten Pfarrgemeinden sowie allen hauptamtlichen Pastoralkräften des Seelsorgebereiches. Die Pfarrverbandskonferenz berät und beschließt Maßnahmen und Schwerpunkte, Absprachen und Initiativen.
Für die Beschlüsse wird Einstimmigkeit angestrebt es gibt einen "Minderheitenschutz", damit eine einzelne Gemeinde nicht von anderen überstimmt werden kann. Alle Gemeinden (auch die kleinste) haben die gleiche Anzahl von Delegierten.
Für die Festlegungen und konkreten Entscheidungen in bestimmten pastoralen Feldern soll es (vor allem in der Anfangsphase) Rückbindungen an die einzelnen Pfarrgemeinderäte geben. Das unverzichtbare Fundament eines jeden Pfarrverbandes sind lebendige Pfarrgemeinderäte.
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| Was ist ein Kirchengemeindeverband? |
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Kirchengemeinden sind im rechtlichen Sinne Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Sie sind damit selbständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Das Vermögen in den Kirchengemeinden wird durch den Kirchenvorstand verwaltet, der auch die Kirchengemeinde und das Vermögen nach außen vertritt. Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Ebenso wie die Kirchengemeinden sind die Kirchengemeindeverbände Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924, das nach wie vor Gültigkeit hat, eröffnet mehreren Kirchengemeinden - also z. B. allen Kirchengemeinden eines Seelsorgebereiches - die Möglichkeit, sich zu einem Kirchengemeindeverband zusammenzuschließen.
Als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes ist auch der Kirchengemeindeverband juristische Person und somit Träger von Rechten und Pflichten. Dies bedeutet, dass der Kirchengemeindeverband selbst Vermögen besitzen und Personal anstellen kann. Er kann auch Träger von Einrichtungen (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder) sein und die Erfüllung anderer gemeinsamer örtlicher Aufgaben wahrnehmen. Zu diesem Zweck können auch bereits bestehende Einrichtungen auf den Kirchengemeindeverband übertragen werden.
Das Vertretungsorgan des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Diese besteht jeweils aus den Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern der Kirchenvorstände der beteiligten Kirchengemeinden.
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| Was ist ein Kirchenvorstand? |
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Die Aufgaben eines Kirchenvorstandes werden im "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens" von 1924 kurz so benannt: "Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen."
Er besteht aus dem Pfarrer als dem vom Bischof beauftragten Leiter der Gemeinde und wenn vorhanden, dem Kaplan und je nach der Mietgliederzahl der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Alle drei Jahre wird die Hälfte der gewählten Mitglieder neu gewählt.
Etwa alle vier Wochen trifft sich der Kirchenvorstand zur gemeinsamen Sitzung. Hier werden die die Gemeinde betreffenden Anliegen und Probleme besprochen, die Haushaltspläne beraten und aufgestellt, Aufträge für Baumaßnahmen, Reparaturen, Anschaffungen u. ä. erteilt, Verträge abgeschlossen. Jedes Mietglied im Kirchenvorstand hat darüber hinaus eine spezielle Aufgabe übernommen: im Friedhofausschuß, als Vertreter im Gemeindeverband, als Vertreter im Pfarrgemeinderat, als Kassenprüfer, als jeweils Zuständiger für die einzelnen Objekte: die Kirche, das Pfarrzentrum, die einzelnen Kindergärten etc. .
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| Was ist ein Pfarrgemeinderat? |
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Der Pfarrgemeinderat (PGR) hat die Aufgabe, in allen die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen beraten oder beschließend mitzuwirken. Im Bereich der Pastoral unterstützt er den Pfarrer beratend, im Bereich des Laienapostolates kann er in eigener Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen. |
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